Formularcenter
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Formulare für Sie zusammengefast. Hier finden Sie Links, Informationsblätter und alle nötigen Formulare. Sollte etwas nicht auf dem aktuellen Stand sein, würden wir uns über eine kleine Information von Ihnen freuen.
Verband
Richtlinie über die Verleihung von Ehrungen durch den Deutschen Imkerbund e.V.
Stand 2019 - Anbei finden Sie die aktuellen Richtlinien bezüglich der Verleihung von Ehrungen durch den Deutschen Imkerbund e.V.
Dieser PDF-Datei sind folgende Anlagen beigefügt:
- Anlage 1 - Ausschließlich vom Deutschen Imkerbund e.V. zu vergebene Ehrungen
- Anlage 2 - Ehrungen, die Ausschließlich von den Imkervereinen und/oder Mitgliedsverbänden vergeben werden und beim Deutschen Imkerbund e.V. erworben wrden können
- Anlage 3 - Ehrungen, die vom Deutschen Imkerbund e.V. sowie von den Mitgliesverbänden und ggf. von den Imkervereinen vergeben werden können
Richtlinie über die Verleihung von Ehrungen durch den Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Liebe Mitglieder, an der aktuellen Aufstellung wird derzeit noch gearbeitet, bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Formulare für Vereine
Sehr geehrte Mitglieder,
da wir ab dem Abrechnungsjahr 2023 mit dem Mitgliederverwaltungsprogramm des DIB arbeiten werden, erhalten Sie für Ihre Abrechnung in diesem Jahr eine vorgefertigte Abrechnungsliste von uns, diese wird spätestens Mitte Dezember bei Ihnen eingehen. Wir alle erhoffen uns eine wesentliche Erleichterung mit diesem Programm und möchten uns Vorab für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung und Umstellung bedanken.
Aber auch in diesem Jahr gilt natürlich, bitte erst nach Rechnungslegung überweisen.
Mit besten Grüßen
Der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Änderungsmitteilung bei Neuwahl Ihres Vorstands.
Anbei finden Sie das Anmeldeformular für Ihre neuen Mitglieder oder auch für Ihren Neuen Lehrbienenstand an den Landesverband.
Nach Eingang des Formulars "Anmeldung neue Mitglieder" erhalten Sie von uns eine Rechnung, anhand dieser Sie den Beitrag an uns entrichten können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr neues Mitglieder die Einwilligung zur Datenerfassung unterschreibt.
Eine Aufstellung der zu entrichtenden Beiträge finden Sie in der Beitragsordnung.
- Anmeldung neue Mitglieder ab 01.01.2023
- Anmeldung neue Mitglieder bis 31.12.2022
- Anmeldung Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Beitragsordnung ab 01.01.2023
Formulare für die Fachbereiche
Die Teilnahme am Honigwettbewerb 2023 ist eröffnet.
Bis zum 04.08.2023 kann sich jeder Imker, der dem Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. angeschlossen ist, über unsere
E-Mail Adresse zum Wettbewerb anmelden.
Jeder Imker kann am Honigwettbewerb teilnehmen, unabhängig davon ob er im D.I.B Glas vermarktet oder nicht. Die benötigten Unterlagen zur Teilnahme können bis zum 04.08.2023 in der Geschäftsstelle des Landesverbandes beantragt werden, wenn möglich bitte per Mail. Bei Teilnahme müssen die Honige allerdings im D.I.B. Gals eingereicht werden.
Jeder Teilnehmer kann mehrere Lose einreichen. Pro beantragtes Los müssen 4 D.I.B. Honiggläser eingereicht werden.
Alle weiteren Unterlagen und Informationen, sowie die D.I.B. Deckeleinlagen sowie die D.I.B. Gewährverschlüsse, werden Ihnen nach der Anmeldung zugesendet.
Förderungen
Richtlinien und Informationen zur Bienengesundheit
- Gesetzliche Regelungen für die Bienenhaltung (Link zum BMEL)
- Bienenseuchenverordnung (Link-Bundesamt für Justitz)
- Bienenschutzverordnung (PDF)
- Tiergesundheitsgesetz (Link zum BMEL)
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Link-Bundesamt für Justitz)
Bitte vergessen Sie nicht, dass jeder, der Bienen hält, diese auch beim Veterinäramt melden muss.
Ihr zuständiges Veterinäramt finden Sie bei uns auf der Seite unter:
Das Formular zur Anzeige einer Tierhalternummer finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Veterinäramtes.
Tritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.
Bienenstand im Sinne der Verordnung sind die Räume oder Einrichtungen, in denen Bienenvölker gehalten werden oder gehalten worden sind.
Den Antrag und das Merkblatt zur Probeeinsendung bei Bienenvergiftung finden sie auf der Seite
des Julius-Kühn-Institut:
- Arzneimittelrecht (Link-Bundesamt für Justitz)
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalten für Arzneimittel (Link-Bundesamt für Justitz)
- EU-Tierarzneimittelverordnung gültig ab 28.01.2022 (Link-BVL)
D.I.B. - Deutscher Imkerbund e.V.
Ihre Bestellung richten Sie bitte an den Landesverband, diese wird dann von uns an den D.I.B. weiter geleitet.
Versicherungen
- Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und Ergänzungsversicherung (PDF)
- Richtlinien zum Verhalten im Schadensfall (PDF)
- Schadensanzeige (PDF) - ist vom Geschädigten auszufüllen
- Schadensgutachten (PDF) - ist vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter auszufüllen
- Schadenanzeige Haftpflicht (PDF)
- Übersicht Unfallversicherung (PDF)
- Übersicht Rechtschutzversicherung (PDF)
Bienenjournal
Einer unserer Partner ist das Deutsche Bienenjournal