Formularcenter
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Formulare für Sie zusammengefast. Hier finden Sie Links, Informationsblätter und alle nötigen Formulare. Sollte etwas nicht auf dem aktuellen Stand sein, würden wir uns über eine kleine Information von Ihnen freuen.
Verband
Richtlinie über die Verleihung von Ehrungen durch den Deutschen Imkerbund e.V.
Stand 2019 - Anbei finden Sie die aktuellen Richtlinien bezüglich der Verleihung von Ehrungen durch den Deutschen Imkerbund e.V.
Dieser PDF-Datei sind folgende Anlagen beigefügt:
- Anlage 1 - Ausschließlich vom Deutschen Imkerbund e.V. zu vergebene Ehrungen
- Anlage 2 - Ehrungen, die Ausschließlich von den Imkervereinen und/oder Mitgliedsverbänden vergeben werden und beim Deutschen Imkerbund e.V. erworben wrden können
- Anlage 3 - Ehrungen, die vom Deutschen Imkerbund e.V. sowie von den Mitgliesverbänden und ggf. von den Imkervereinen vergeben werden können
Richtlinie über die Verleihung von Ehrungen durch den Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Liebe Mitglieder, an der aktuellen Aufstellung wird derzeit noch gearbeitet, bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Formulare für Vereine
Sehr geehrte Mitglieder,
das Jahr neigt sich wieder dem Ende und die Beitragsabrechnung für das Jahr 2025 steht vor der Tür.
Ab dem 01.01.2025 gelten dann die neuen Beiträge für den Landesverband, daraus ergibt sich wie folgt:
- Vollmitglieder ab 01.01.2025 32,00€
- Neumitglieder ab 01.01.2025 32,00€
- Neumitglieder ab dem 31.07.2025 16,00€
- Familienmitglieder 16,00€
Das Mitgliederverwaltungsprogramm wird für die Abrechnung und die Anpassung der Beiträge ab dem 12.11.2024 geschlossen und voraussichtlich ab dem 25.11.2024 wieder für Ihre Abrechnung freigegeben. Bitte denken Sie daran, sollten Sie noch neue Mitglieder aus dem Jahr 2024 haben, müssen diese bis zum 11.11.2024 im Mitgliederverwaltungsprogramm eingepflegt sein.
Ab dem 25.11.2024 können Sie dann mit der Beitragsabrechnung für das Jahr 2025 beginnen, diese sollte satzungsgemäß bis zum 01.01.2025 abgeschlossen sein.
Die Mitgliedsvereine, die nicht mit dem Mitgliederverwaltungsprogramm arbeiten, bitten wir uns Ihre noch nicht gemeldeten Mitglieder bis zum 06.11.2024 mit zu teilen. Eine angepasste Beitragsliste für das Abrechnungsjahr 2025 werden wir Ihnen auf unserer Homepage im Formularcenter zur Verfügung stellen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit besten Grüßen
Der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Vorlagen Beitragsabrechnung:
Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Änderungsmitteilung bei Neuwahl Ihres Vorstands.
Anbei finden Sie das Anmeldeformular für Ihre neuen Mitglieder oder auch für Ihren Neuen Lehrbienenstand an den Landesverband.
Nach Eingang des Formulars "Anmeldung neue Mitglieder" erhalten Sie von uns eine Rechnung, anhand dieser Sie den Beitrag an uns entrichten können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr neues Mitglieder die Einwilligung zur Datenerfassung unterschreibt.
Eine Aufstellung der zu entrichtenden Beiträge finden Sie in der Beitragsordnung.
Formulare für die Fachbereiche
Die Teilnahme am Honigwettbewerb 2023 ist eröffnet.
Bis zum 04.08.2023 kann sich jeder Imker, der dem Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. angeschlossen ist, über unsere
E-Mail Adresse zum Wettbewerb anmelden.
Jeder Imker kann am Honigwettbewerb teilnehmen, unabhängig davon ob er im D.I.B Glas vermarktet oder nicht. Die benötigten Unterlagen zur Teilnahme können bis zum 04.08.2023 in der Geschäftsstelle des Landesverbandes beantragt werden, wenn möglich bitte per Mail. Bei Teilnahme müssen die Honige allerdings im D.I.B. Gals eingereicht werden.
Jeder Teilnehmer kann mehrere Lose einreichen. Pro beantragtes Los müssen 4 D.I.B. Honiggläser eingereicht werden.
Alle weiteren Unterlagen und Informationen, sowie die D.I.B. Deckeleinlagen sowie die D.I.B. Gewährverschlüsse, werden Ihnen nach der Anmeldung zugesendet.
Förderungen
Richtlinien und Informationen zur Bienengesundheit
- Gesetzliche Regelungen für die Bienenhaltung (Link zum BMEL)
- Bienenseuchenverordnung (Link-Bundesamt für Justitz)
- Bienenschutzverordnung (PDF)
- Tiergesundheitsgesetz (Link zum BMEL)
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Link-Bundesamt für Justitz)
Bitte vergessen Sie nicht, dass jeder, der Bienen hält, diese auch beim Veterinäramt melden muss.
Ihr zuständiges Veterinäramt finden Sie bei uns auf der Seite unter:
Das Formular zur Anzeige einer Tierhalternummer finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Veterinäramtes.
Tritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.
Bienenstand im Sinne der Verordnung sind die Räume oder Einrichtungen, in denen Bienenvölker gehalten werden oder gehalten worden sind.
Den Antrag und das Merkblatt zur Probeeinsendung bei Bienenvergiftung finden sie auf der Seite
des Julius-Kühn-Institut:
- Arzneimittelrecht (Link-Bundesamt für Justitz)
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalten für Arzneimittel (Link-Bundesamt für Justitz)
- EU-Tierarzneimittelverordnung gültig ab 28.01.2022 (Link-BVL)
D.I.B. - Deutscher Imkerbund e.V.
Ihre Bestellung richten Sie bitte an den Landesverband, diese wird dann von uns an den D.I.B. weiter geleitet.
Versicherungen
- Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und Ergänzungsversicherung (PDF)
- Richtlinien zum Verhalten im Schadensfall (PDF)
- Schadensanzeige (PDF) - ist vom Geschädigten auszufüllen
- Schadensgutachten (PDF) - ist vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter auszufüllen
- Schadenanzeige Haftpflicht (PDF)
- Übersicht Unfallversicherung (PDF)
- Übersicht Rechtschutzversicherung (PDF)
Bienenjournal
Einer unserer Partner ist das Deutsche Bienenjournal