Beitragsrichtlinie des LV Brandenburgischer Imker e.V.

Sehr geehrte Mitglieder,
anbei finden Sie die Beitragsrichtlinie des Landesverband Brandenburgischer Imker e.V., diese tritt mit Beschlussfassung der Vertreterversammlung vom 22.05.2022 in Kraft und findet seine Umsetzung ab dem Abrechnungsjahr 2023 bis auf Wiederruf durch die Vertreterversammlung.

Beitragsrichtlinie des Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.

(gemäß § 5 der Vereinssatzung)

1. Allgemeines:

1.1. Rechnungsstellung, Berechnungsgrundlage

Jedes Mitglied ist gem. §6 Abs. 2.3. der Satzung verpflichtet, auf Grundlage seiner Mitgliederzahl und der Bienenvölkerzahl je Vereinsmitglied den Jahresbeitrag zu berechnen und dem LVBBI bis zum 31.01. des Jahres mitzuteilen.

Jedes Mitglied ist gem. § 6 Abs. 2.4. der Satzung verpflichtet, den Vorstand sowie die Obleute bis zum 31.01. des Jahres zu melden.

Die zu meldenden Daten können über das Mitgliederverwaltungsprogramm (MVP) von dem Mitglied selbst eingetragen werden. Bei Nichtnutzung des MVP werden dem Mitglied vom Landesverband Listen zur Verfügung gestellt. Diese sind bis zum 31.01. vollständig ausgefüllt an den Landesverband zurück zu schicken.

Maßgeblich für die Berechnung des Beitrags ist die Anzahl der Mitglieder und die Anzahl der Bienenvölker je Vereinsmitglied des jeweiligen Vereins am 31.10. des Vorjahres (Einwinterungsbestand) bzw. bei Eintritt.  Alle Beiträge verstehen sich als Jahresbeiträge und werden auf Grundlage der Mitgliederzahl und Bienenvölkerzahl je Vereinsmitglied berechnet. Alle Vereinsmitglieder sind dem Landesverband zu melden.

1.2. Fälligkeit, Ausschlussverfahren

Die Beiträge sind gem. § 6 Abs. 2.3. der Satzung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den LVBBI zu zahlen.

Bei nicht termingerechter Zahlung kann es gem. § 6 Abs. 4 der Satzung zu einem Ausschlussverfahren mit der Folge des Verlusts der satzungsgemäßen Rechte kommen.

1.3. Beanstandungen

Die Beitragsrechnungen sind nach Eingang durch die Mitglieder sofort zu überprüfen. Bei Beanstandungen ist innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch beim LVBBI zu erheben. Der Einspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei begründetem Einspruch erfolgt dann eine Rückzahlung.

1.4. Austritt

Bei Austritt oder Tod eines Vereinsmitgliedes bis zum 31.03. eines Jahres steht es im Ermessen des Vorstands des LVBBI, den Jahresbeitrag anzupassen und die Jahresrechnung zu ändern.

1.5. Ansprechpartner

Ändert sich bei einem Mitglied die Zusammensetzung des Vorstandes, so hat dieser dieses dem LVBBI innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen.  Eingetragene Vereine belegen dies durch Vorlage einer Kopie des Registerauszuges, nicht eingetragene Vereine durch Erklärung des Vorstandes.

Benötigt werden Name, Funktion sowie Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder. Zur Meldung des neuen Vorstandes ist der vom LVBBI zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.

Diese Beitragsrichtlinie gilt bis auf Widerruf.

Änderungen entstehen durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen des LVBBI. Im Falle von Prämienanpassung des Versicherers oder eines in diese Beitragsordnung eingreifenden Beschlusses des Deutschen Imkerbundes e.V. werden die Beiträge entsprechend angepasst und nacherhoben.

2. Beiträge

2.1. Aufnahmegebühr je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Aufnahmegebühr entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Gebühren betragen:

Aufnahmegebühr einmalig

5,00€

2.1. Beitrag für den Landesverband je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Beiträge betragen:

Beitrag pro Vereinsmitglied

25,00€

Neumitglieder ab dem 01.01.   

25,00€

Neumitglieder ab dem 01.07. bis 31.12. des Kalenderjahres

12,50€

Beitrag Familienangehörige* pro Jahr

12,50€

*Als Familienangehörig gelten Familienmitglieder die aus dem gleichen Haushalt mit gleicher Meldeadresse sind.

2.3. Beitrag für den Deutscher Imkerbund e.V. je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Beiträge für den Deutschen Imkerbund entscheidet die Vertreterversammlung des D.I.B. und ist bindend für dessen Mitglieder. Die Beiträge für den D.I.B. werden jährlich entsprechend der Meldung über die Mitglieder- und Völkerzahl der Mitgliedsvereine berechnet. Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge durch den D.I.B können zu einer Änderung des Beitrages für den D.I.B. führen.

Die aktuellen Beiträge mit Stand 23.03.2022:

Beitrag pro Vereinsmitglied

3,60€

Beitrag pro Bienenvolk

0,26€

2.4. Beiträge für die Imkerglobalversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:

Die Vertreterversammlung beschließt über Abschluss und Inhalt der Imkerversicherungsverträge, die der Vorstand sodann für alle Mitgliedsvereine und somit für alle deren Mitglieder abschließt. Die Höhe der Versicherungsprämie der Imker-Global-Versicherung wird jährlich entsprechend der Meldung über die Mitgliederzahl der Mitgliedsvereine berechnet.

Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge bzw. des Versicherungsumfangs können zu einer Änderung des Beitrages für die Versicherung führen.

Die aktuellen Beiträge mit Stand 23.03.2022:

Beitrag Imkerglobalversicherung pro Mitglied

21,51€

Darin sind enthalten:

  • Sach- und Transportversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Versicherungsschutz für kontaminierte, nicht verkehrsfähige Honige durch PSM 

2.5. Freiwillige Ergänzungsversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:

Versicherungssumme:

 

5.000 €

20,00 €

10.000 €

30,00 €

20.000 €

40,00 €

2.6. Beiträge für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den regionalen Vereinen:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit mindestens einem und maximal 3 Völkern sind von der Beitragszahlung befreit, die Kosten der Versicherung übernimmt der LVBBI.

Ab 4 Völkern ist der Jahresbeitrag von 25,00 € an den Landesverband zu entrichten, aus welcher die Beiträge an den D.I.B und die Versicherung weitergeleitet werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen hierfür entsprechende Nachweise einreichen. Maßgeblich für die Beitragsbefreiung ist das Alter am 31.01. jeden Jahres und das beim LVBBI hinterlegte Geburtsdatum.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Völker haben, sind nicht beitragspflichtig. Der LVBBI trägt keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

2.7. Beiträge für Imker in den regionalen Vereinen ab einem Alter von 85 Jahren

Für Mitglieder über 85 Jahren und ohne Völker müssen keine Beiträge an den Landesverband abgeführt werden.  Das betrifft den Beitrag zum Landesverband, den Beitrag zur Versicherung sowie den Beitrag zum D.I.B. Der LVBBI trägt für diese Mitglieder keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Richtlinie tritt durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 22.05.2022 in Kraft.

Weitere Informationen und Downloads zur Beitragsrichtlinie

Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.

Gaede & Glauerdt