Beitragsordnung
Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Kassiererinnen und Kassierer,
das Abrechnungsjahr 2025 neigt sich dem Ende zu und wir möchten nun alles für den Abschluss vorbereiten, daher bitten wir Sie, uns alle noch nicht gemeldeten Neumitglieder für das Jahr 2025 zu übermitteln, entweder per Mail oder im Mitgliederverwaltungsprogramm.
Alle Mitglieder die im Mitgliederverwaltungsprogramm noch nicht zur Abrechnung an den Verband freigegeben sind, müssen entweder von Ihnen zur Abrechnung freigegeben werden oder werden dann von uns auf den Status „inaktiv“ gesetzt.
Das Mitgliederverwaltungsprogramm wird von uns am 14.11. zur Bearbeitung gesperrt. Anfang Dezember werden wir es für Sie wieder zur Bearbeitung freigeben.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
Anmeldung Neumitglieder
Für die Anmeldung von Neumitgliedern nutzen Sie bitte das Formular.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihren Verein einzutragen.
Anmeldung neue Mitglieder 2025
Die Beiträge setzen sich aus den folgenden Punkten zusammen:
Aufnahmegebühr je Mitglied im regionalen Verein:
Über die Höhe der Aufnahmegebühr entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Gebühren betragen:
|
Aufnahmegebühr einmalig |
5,00€ |
Beitrag für den Landesverband je Mitglied im regionalen Verein:
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Beiträge betragen:
|
Beiträge Landesverband |
ab 01.01.2025 |
|
Beitrag pro Vereinsmitglied |
32,00€ |
|
Neumitglieder ab dem 01.01. |
32,00€ |
|
Neumitglieder ab dem 01.07. bis 31.12. des Kalenderjahres |
16,00€ |
|
Beitrag Familienangehörige* pro Jahr |
16,00€ |
*Als Familienangehörig gelten Familienmitglieder die aus dem gleichen Haushalt mit gleicher Meldeadresse sind.
Beitrag Deutscher Imkerbund e.V. je Mitglied im regionalen Verein:
Über die Höhe der Beiträge für den Deutschen Imkerbund entscheidet die Vertreterversammlung des D.I.B. und ist bindend für dessen Mitglieder. Die Beiträge für den D.I.B. werden jährlich entsprechend der Meldung über die Mitglieder- und Völkerzahl der Mitgliedsvereine berechnet. Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge durch den D.I.B können zu einer Änderung des Beitrages für den D.I.B. führen.
|
Beitrag pro Vereinsmitglied |
3,60€ |
|
Beitrag pro Bienenvolk |
0,26€ |
Beiträge für die Imkerglobalversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:
Die Vertreterversammlung beschließt über Abschluss und Inhalt der Imkerversicherungsverträge, die der Vorstand sodann für alle Mitgliedsvereine und somit für alle deren Mitglieder abschließt. Die Höhe der Versicherungsprämie der Imker-Global-Versicherung wird jährlich entsprechend der Meldung über die Mitgliederzahl der Mitgliedsvereine berechnet.
Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge bzw. des Versicherungsumfangs können zu einer Änderung des Beitrages für die Versicherung führen.
|
Beitrag Imkerglobalversicherung pro Mitglied |
21,51€ |
Darin sind enthalten:
- Sach- und Transportversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Versicherungsschutz für kontaminierte, nicht verkehrsfähige Honige durch PSM
Freiwillige Ergänzungsversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:
|
Versicherungssumme: |
|
|
5.000 € |
20,00 € |
|
10.000 € |
30,00 € |
|
20.000 € |
40,00 € |
Beiträge für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den regionalen Vereinen:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit mindestens einem und maximal 3 Völkern sind von der Beitragszahlung befreit, die Kosten der Versicherung übernimmt der LVBBI.
Ab 4 Völkern ist der Jahresbeitrag von 25,00 € an den Landesverband zu entrichten, aus welcher die Beiträge an den D.I.B und die Versicherung weitergeleitet werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen hierfür entsprechende Nachweise einreichen. Maßgeblich für die Beitragsbefreiung ist das Alter am 31.01. jeden Jahres und das beim LVBBI hinterlegte Geburtsdatum.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Völker haben, sind nicht beitragspflichtig. Der LVBBI trägt keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Beiträge für Imker in den regionalen Vereinen ab einem Alter von 85 Jahren
Für Mitglieder über 85 Jahren und ohne Völker müssen keine Beiträge an den Landesverband abgeführt werden. Das betrifft den Beitrag zum Landesverband, den Beitrag zur Versicherung sowie den Beitrag zum D.I.B. Der LVBBI trägt für diese Mitglieder keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.