Beitragsordnung

Sehr geehrte Mitglieder,

für das Beitragsjahr 2023 bitten wir Sie auf unsere Mail mit den Mitgliederdaten zu warten, da wir im Jahreswechsel auf das Mitgliederverwaltungsprogramm des D.I.B. umstellen.

Die Daten Ihrer Beitragsliste werden wir dann in der neuen Datenbank erfassen und basierend darauf Ihre Beitragsabrechnung erstellen. Nach erhalt der Beitragsabrechung können Sie dann den Beitrag überweisen.

Eine Einarbeitung in das neue Mitgliederverwaltungsprogramm erfolgt dann in 2023.

Sollten sich zur Beitragsabrechnung noch Fragen ergeben, können Sie uns gerne zur Klärung anrufen.


Für die Anmeldung von Neumitgliedern nutzen Sie bitte das Formular
Anmeldung neue Mitglieder

Bitte vergessen Sie bei diesem Formular nicht Ihren Verein einzutragen.


Die Beiträge setzen sich aus den folgenden Punkten zusammen:

Beiträge an den Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.

Aufnahmegebühr je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Aufnahmegebühr entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Gebühren betragen:

Aufnahmegebühr einmalig

5,00€

Beitrag für den Landesverband je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Vertreterversammlung und ist für seine Mitglieder bindend. Die aktuellen Beiträge betragen:

Beitrag pro Vereinsmitglied

25,00€

Neumitglieder ab dem 01.01.   

25,00€

Neumitglieder ab dem 01.07. bis 31.12. des Kalenderjahres

12,50€

Beitrag Familienangehörige* pro Jahr

12,50€

*Als Familienangehörig gelten Familienmitglieder die aus dem gleichen Haushalt mit gleicher Meldeadresse sind.



Beiträge an den Deutschen Imkerbund e.V.

Beitrag Deutscher Imkerbund e.V. je Mitglied im regionalen Verein:

Über die Höhe der Beiträge für den Deutschen Imkerbund entscheidet die Vertreterversammlung des D.I.B. und ist bindend für dessen Mitglieder. Die Beiträge für den D.I.B. werden jährlich entsprechend der Meldung über die Mitglieder- und Völkerzahl der Mitgliedsvereine berechnet. Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge durch den D.I.B können zu einer Änderung des Beitrages für den D.I.B. führen.

Die aktuellen Beiträge mit Stand 23.03.2022:

Beitrag pro Vereinsmitglied

3,60€

Beitrag pro Bienenvolk

0,26€

Beiträge an die Versicherung Gaede & Glauerdt

Beiträge für die Imkerglobalversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:

Die Vertreterversammlung beschließt über Abschluss und Inhalt der Imkerversicherungsverträge, die der Vorstand sodann für alle Mitgliedsvereine und somit für alle deren Mitglieder abschließt. Die Höhe der Versicherungsprämie der Imker-Global-Versicherung wird jährlich entsprechend der Meldung über die Mitgliederzahl der Mitgliedsvereine berechnet.

Die Abrechnung erfolgt über die jährliche Beitragsabrechnung. Änderungen der Beiträge bzw. des Versicherungsumfangs können zu einer Änderung des Beitrages für die Versicherung führen.

Die aktuellen Beiträge mit Stand 23.03.2022:

Beitrag Imkerglobalversicherung pro Mitglied

21,51€

Darin sind enthalten:

    • Sach- und Transportversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Produkthaftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Versicherungsschutz für kontaminierte, nicht verkehrsfähige Honige durch PSM 

Freiwillige Ergänzungsversicherung bei Gaede & Glauerdt je Mitglied im regionalen Verein:

Versicherungssumme:

 

5.000 €

20,00 €

10.000 €

30,00 €

20.000 €

40,00 €

 

Beitrag für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Beiträge für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den regionalen Vereinen:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit mindestens einem und maximal 3 Völkern sind von der Beitragszahlung befreit, die Kosten der Versicherung übernimmt der LVBBI.

Ab 4 Völkern ist der Jahresbeitrag von 25,00 € an den Landesverband zu entrichten, aus welcher die Beiträge an den D.I.B und die Versicherung weitergeleitet werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen hierfür entsprechende Nachweise einreichen. Maßgeblich für die Beitragsbefreiung ist das Alter am 31.01. jeden Jahres und das beim LVBBI hinterlegte Geburtsdatum.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Völker haben, sind nicht beitragspflichtig. Der LVBBI trägt keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Beiträge für Imker in den regionalen Vereinen ab einem Alter von 85 Jahren

Beiträge für Imker in den regionalen Vereinen ab einem Alter von 85 Jahren

Für Mitglieder über 85 Jahren und ohne Völker müssen keine Beiträge an den Landesverband abgeführt werden.  Das betrifft den Beitrag zum Landesverband, den Beitrag zur Versicherung sowie den Beitrag zum D.I.B. Der LVBBI trägt für diese Mitglieder keine Leistung. Gegenüber dem LVBBI und seinen Geschäftspartnern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.