Bienengesundheit
Allgemeine Bienengesundheitspflege
Die Ursache einer Bienenkrankheit kommt meist von außen, nicht vom Organismus selbst. Bei ansteckenden Krankheiten sind Kleinstlebewesen (Bakterien, Rickettsien, Viren, Protozoen) oder Parasiten (mehrzellige, pflanzliche oder tierische Krankheitserreger) die Auslöser. Zwischen dem befallenen Organismus und dem Krankheitserreger kann sich ein Gleichgewichtszustand einstellen. Doch durch ungünstige Lebensverhältnisse des Wirtsorganismus kann das Gleichgewicht aber auch gestört werden: die Krankheit bricht dann aus. Wenn der Wirtsorganismus, z.B. ein ganzes Bienenvolk, nicht auf den Krankheitserreger eingestellt ist oder dieser zu massiv einfällt, kann das tödlich für das Wirtstier sein.
Daher ist für den Ausbruch einer Krankheit die Widerstandsfähigkeit des Organismus von entscheidender Bedeutung. Diese Widerstandskraft aber hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir wissen, dass sich auch in äußerlich gesunden Bienenvölkern Krankheitserreger verschiedener Art aufhalten. Trotzdem kommt es nicht zum Ausbruch einer Krankheit, weil natürliche Abwehrkräfte wirksam sind. Honig, Pollen, Kittharz und Futtersaft enthalten antibiotisch wirkende Stoffe, die den krankheitserregenden Mikroorganismen das Leben schwer machen. Keimtötende Stoffe haften außerdem an der Körperoberfläche der Bienen. Zu den natürlichen Abwehrkräften gehört vor allem aber der bekannte Putztrieb der Bienen. Als äußerst reinliche Tiere säubern sie sich selbst unentwegt und tragen Schmutz und Fremdkörper aus dem Bienenstock hinaus. Sie reinigen den Boden und die Wände des Bienenkastens und halten das Wabenwerk sauber. Vor allem sind sie bestrebt, jedes tote oder kranke Volksmitglied, vor allem auch eingegangene Maden und Puppen, schnellstens zu entfernen oder, wenn das aus irgend einem Grunde nicht möglich sein sollte, mit Propolis einzubalsamieren. Was das Bienenvolk aber am meisten gegen Krankheiten schützt, ist seine große Regenerationsfähigkeit.
Das Bienenvolk mit seinem hoch entwickelten sozialen Gefüge ist also durch die Regulationsmechanismen in der Lage, bienenfeindlichen Einwirkungen bis zu einem gewissen Grad aus eigener Kraft zu begegnen. Hier spricht man dann von einer Resistenz gegenüber der Krankheit. Entscheidend aber für die Gesundheit eines Bienenvolkes sind die äußeren Lebensbedingungen. Bienenfreundliche Umweltverhältnisse sind wichtig für ein gesundes Bienenvolk.
Was für die infektiösen und parasitären Bienenkrankheiten zutrifft, hat auch Gültigkeit für andere schädigende Einflüsse, wie z.B. Schädlingsangriffe auf die Bienen, deren Vorräte, Unregelmäßigkeiten in der Bienenernährung, mechanische, thermische, chemische Schädigungen oder Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel oder Industriegase. Die Umwelt spielt hier für die Gesundheit der Bienen eine sehr wichtige Rolle.
Für den Imker bedeutet das, die äußeren Lebensbedingungen für das Bienenvolk so gut wie möglich zu gestalten. Natürlich kann man auch als Imker nicht alles beeinflussen, sei es z.B. das Wetter, das für das Wohlbefinden des Bienenvolkes eine große Bedeutung hat. Trotzdem kann der Imker Entscheidendes für die Gesunderhaltung seiner Bienen tun. In der Imkerei gibt es ganz bestimmte Regeln, die für einen imkerlichen Erfolg garantieren werden.
Um eine Ausbreitung und mögliche Einschleppung von anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten zu vermeiden, finden Sie auf der Seite Seuchen-Bericht aktuelle Meldungen zur Amerikanischen (Bösartigen) Faulbrut.
Gesetzliche Regelungen
Alles zum Thema Bienengesundheit.
Richtlinien und Informationen zur Bienengesundheit
- Gesetzliche Regelungen für die Bienenhaltung (Link zum BMEL)
- Bienenseuchenverordnung (Link-Bundesamt für Justitz)
- Bienenschutzverordnung (PDF)
- Tiergesundheitsgesetz (Link zum BMEL)
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Link-Bundesamt für Justitz)
Bitte vergessen Sie nicht, dass jeder, der Bienen hält, diese auch beim Veterinäramt melden muss.
Ihr zuständiges Veterinäramt finden Sie bei uns auf der Seite unter:
Das Formular zur Anzeige einer Tierhalternummer finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Veterinäramtes.
Tritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.
Bienenstand im Sinne der Verordnung sind die Räume oder Einrichtungen, in denen Bienenvölker gehalten werden oder gehalten worden sind.
Den Antrag und das Merkblatt zur Probeeinsendung bei Bienenvergiftung finden sie auf der Seite
des Julius-Kühn-Institut:
- Arzneimittelrecht (Link-Bundesamt für Justitz)
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalten für Arzneimittel (Link-Bundesamt für Justitz)
- EU-Tierarzneimittelverordnung gültig ab 28.01.2022 (Link-BVL)